Rubrik
Verfahrensrecht (1)

Inhaltstyp
Stellungnahme (1)

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter: Videokonferenztechnik, Ehrenamtliche Richter, Datenschutz, Sozialgerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit
... Daten aller Beteiligten, insbesondere entsprechend den Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung, gewährleistet sein. Die eingesetzte Videokonferenzsoftware muss den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen eines gerichtlichen Verfahrens (u.a. einfache Bedienbarkeit, Ausfallsicherheit, Möglichkeit der Beteiligten, sich mit ihren Bevollmächtigten und Beiständen in einen geschützten Raum zur Beratung ...

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...