Rubrik
Verfahrensrecht (2)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)
Stellungnahme (1)

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Stellungnahme zum Referentenentwurf

Schlagwörter: Digitalisierung des Rechtsverkehrs, „Kieler Reformvorschläge“, elektronische Signatur, Formularzwang, elektronisches Dokument, Digitalisierung in der Justiz
... im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten. § 65a Abs. 3 SGG RefE – Anträge und Erklärungen von Beteiligten Die beabsichtigte Regelung wird ausdrücklich begrüßt. In welcher Form Erklärungen des Mandanten durch seinen Rechtsanwalt im elektronischen Rechtsverkehr übermittelt werden können, war bislang normativ nicht geklärt. Dies ...

Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter: Videokonferenztechnik, Ehrenamtliche Richter, Datenschutz, Sozialgerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit
... § 110a Abs. 2 und 3 SGG-E sollte - wie bei § 128a ZPO-E - der oder dem Vorsitzenden obliegen, nicht dem "Gericht" (dazu V.4.a). In die Verweisungsvorschrift des § 110a Abs. 6 SGG-E sollte auch die Regelung des Abs. 3 aufgenommen werden, da auch in Erörterungsterminen Zeugen und Sachverständige befragt werden können (dazu V.4.c). Das Recht des Rechtsmittelgerichts, die unmittelbare Aufzeichnung der ...

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...