Die Bundesregierung folgt einer Forderung des Deutschen Sozialgerichtstags e.V. (siehe Presseerklärung vom 21.08.2018) und beseitigt die kritisierte rentenrechtliche Ungleichbehandlung der Eltern bei der Berücksichtigung ihrer Kindererziehungszeiten.
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... Erziehenden zu verbessern. Die nun vorgelegten Änderungen enthalten allerdings gravierende konzeptionelle Fehler, durch die der eigentliche Zweck verfehlt wird. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. schlagen im Übrigen vor, den unpassenden Begriff „Mütterrente“ künftig zu vermeiden und stattdessen von „Rente für Erziehungszeit (REZ)“ zu sprechen. Darüber hinaus ...
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Zum 1. Januar 2019 soll das neue Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung in Kraft treten. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. und der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. weisen auf gravierende konzeptionelle Fehler hin, insbesondere ist der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.
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... Auslegung der Beratungspflicht führen könnte, da beispielsweise der zum 01.08.2016 neu eingeführte § 14 Abs. 2 SGB II die Beratung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als zentrale Aufgabe der Jobcenter ansieht und die Information und Erläuterung des Leistungssystems und des Grundsatzes von Fördern und Fordern für grundlegend hält (vgl. hierzu: BT/Drucks. 18/8041 zu § 14 Abs. 2 SGB II; S. 36). Auch ...
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Der dritte Senat des BGH stärkt die Rechte der durch Fehlberatung eines Sozialleistungsträgers Betroffener. Das Gericht weist darauf hin, dass die Kompliziertheit des Sozialrechts gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken, aber auch in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen liegt. Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist deshalb nicht auf die Normen beschränkt, die der betreffende Sozialleistungsträger anzuwenden hat.
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... künftig insgesamt drei Jahre pro Kind angerechnet („Mütterrente II“) Entlastung von Geringverdienern Die Gleitzone (neu: Einstiegsbereich) wird auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher: 850 Euro) ausgeweitet. Beschäftigte werden im Einstiegsbereich stärker bzw. erstmalig bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Zudem führen hier die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu ...
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Mit dem vorgelegten Referentenentwurf der Bundesregierung (RV-Leistungsverbesserungs- und – Stabilisierungsgesetz) sollen im Koalitionsvertrag 2018 zwischen Union und SPD vereinbarte gesetzliche Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) umgesetzt werden.
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... Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz; RefE vom 11. Juni 2018) setzt im Wesentlichen die bisherigen Erfahrungen, insbesondere mit dem ESF Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, und die Hinweise aus der Praxis der Jobcenter und der Arbeitsmarktexperten um. In dem nun vorgelegten Referentenentwurf vom ...
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Seit dem 11. Juni 2018 liegt ein Entwurf eines Teilhabe-Chancengesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. Dieser setzt einen deutlichen Eckpunkt für das ernsthafte Bemühen um Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
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... die bislang hiervon befreiten Leistungsträger, insbesondere die Träger nach dem SGB II und XII, zu erstrecken, obwohl gerade über eine solche Regelung das Verwaltungshandeln dieser Träger und auch deren prozessuales Verhalten in Richtung einer Entlastung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit durchaus steuerbar wäre. Zu den Änderungsvorschlägen im Einzelnen: Urteile ohne Beteiligung ehrenamtlicher ...
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Der Bundesrat hat im Februar 2018 beschlossen, den vom Freistaat Sachsen eingebrachten Gesetzesvorschlag (BR-Ds. 29/18) für ein Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dabei handelt es sich um die wortgleiche Fassung des Beschlusses des Bundesrates vom 13.05.2016 (BR-Ds. 184/16), der im Bundestag in der 18. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt wurde.
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... Verbesserung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, aus Steuermitteln erbracht werden müssen. Die Kosten für die Mütterrente II werden auf rund 3,5 Milliarden € pro Jahr geschätzt, für die Mütterrente I liegen sie bei rund 7,2 Milliarden € jährlich. Der DSGT fordert eine steuerfinanzierte Mütter- und Grundrente Der DSGT hatte bereits im Vorfeld des Rentenpakets 2014 eine steuerfinanzierte Mütterrente ...
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Die SGB VI-Kommission des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT) nimmt eingehend Stellung zum Rentenversicherungsbericht 2017 unter Berücksichtigung des aktuellen Koalitionsvertrages der neunen Bundesregierung.
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...Bislang war die Frage umstritten, ob ein Jobcenter, welches für einen Leistungsberechtigten nach dem SGB II versehentlich Mietzahlungen noch direkt an den Vermieter überweist, obwohl das Mietverhältnis bereits beendet war, selbst im Rahmen eines Rückforderungsanspruches gegenüber dem Vermieter vorgehen kann oder sich der Anspruch des Jobcenters gegen den Leistungsberechtigten - also den Mieter ...
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Versehentliche Zahlung der Kosten der Unterkunft an den Vermieter nach Vertragsende des Mietverhältnisses: Jobcenter steht unmittelbarer Rückforderungsanspruch gegen den Vermieter zu.
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... öffentlichen Verwaltung. Wenig Sozialrecht in der juristischen Ausbildung Spätestens seit Einführung des SGB II (Hartz IV) kommt kaum eine Anwaltskanzlei mehr ohne sozialrechtliche Kompetenz aus: Egal, ob im Wirtschaft-, Steuer-, Arbeits- oder Familienrecht, stets müssen Anwältinnen und Anwälte auch die sozialrechtlichen Folgen der auf dem jeweiligen Fachgebiet gewählten Gestaltungen im Auge haben. Dennoch ...
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Auf der Justizministerkonferenz am 9. November 2017 wurde beschlossen, den Umfang des Schwerpunktbereichs-Studiums zu begrenzen. Aus Sicht des DSGT e.V. droht damit eine Verschlechterung der sozialrechtlichen Ausbildung an den juristischen Fakultäten.
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... sich hieraus insbesondere für die Betroffenen selbst erhebliche Beeinträchtigungen, da sie nicht wissen, ob sie in der Wohnung verbleiben können. Hintergrund der Streitigkeiten ist, dass nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Eine konkrete Regelung, welche Kosten als angemessen ...
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschlüssen vom 6. und 10. Oktober 2017 (Az. 1 BvR 617/14, 1 BvL 2/15 und 1 BvL 5/15) entschieden, dass die Begrenzung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf "angemessene" Aufwendungen mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sei.
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