Das Themea der Kommissionssitzung war aus aktuellen Anlass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze <ua des Dritten Buches Sozialgesetzbuch>- Einführung eines Bürgergeldes (BT-Drucks 20/3873), der den Schwerpunkt auf die Abkehr vom Vorrang der Arbeitsvermittlung und vom Prinzip des Förderns und Forderns legt.
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In Anlehnung an das Generalthema arbeitete die Kommission SGB VIII am 3.11. von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr unter der Überschrift „Der Solidaritätsbeitrag von Familien in der Pandemie – Lehre für die Kinder- und Jugendhilfe in Krisenzeiten?“ Innerhalb der Kommission erfolgte eine Diskussion zu verschiedenen Punkten, die in die weitere Arbeit der Kommission Eingang nehmen sollen.
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(c) Andrea Vollmer photography
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Autor:
RiLSG Jörn Hökendorf, Pressesprecher DSGT e.V.
Anlass:
Kommission Verfahrensrecht beim 8. DSGT
Schlagwörter:
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Die Sitzung der Kommission Verfahrensrecht stand unter dem Generalthema "Gewährleistung der Verfahrensrechte bei voranschreitender Digitalisierung". Dabei sind die Verfahrensrechte der Beteiligten stets im Blick zu behalten, insbesondere die Ansprüche auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz sowie das durch die EMRK verbürgte Recht auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung. Einige der in diesem Zusammenhang stehenden aktuellen Fragestellungen hat die Kommission Verfahrensrecht näher beleuchtet.
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Die Kommission hat sich mit dem Thema der privaten Pflegeversicherung, insbesondere während der Pandemie beschäftigt. Wie vielen bekannt sein dürfte, war es zur Sicherung der Versorgung der Pflegebedürftigen und zum Schutz dieser Personengruppe erforderlich, keine Begutachtungen mehr im häuslichen Umfeld durchzuführen. Es wurden also strukturierte Telefoninterviews durchgeführt.
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Grundsätzlich übernehmen Krankenkassen nach dem Sozialstaatsgedanken notwendige Leistungen ohne Rücksicht auf die Krankheitsursache. Der Gesetzgeber macht jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz für den Fall, dass sich Einzelne unsolidarisch verhalten, dennoch aber Leistungen der Solidargemeinschaft verlangen. In § 52 SGB V sind Leistungsbeschränkungen bei Selbstverschulden definiert. Die Frage war vorliegend, ob nicht auch weitere Handlungen aufgenommen werden müssten, die ebenfalls zu einer Leistungsbeschränkung führen.
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Herr Christoph Schell, Deutsche Rentenversicherung Bund, führte aus, dass es sich beim Kreis der Erwerbsminderungs-Rentnerinnen und Rentner um einen besonders mit Risiken belasteten Kreis von Erwerbstätigen handele. Sie haben ein hohes Armutsrisiko und ein hohes Sterberisiko. Ähnliche Risiken haben Geringverdiener, Erwerbslose und Erwerbstätige mit einem niedrigen Bildungsstand. Der Referent stellte klar, dass das Sicherungsniveau der Erwerbsminderungsrente im 3-Säulen-Modell nicht ausreichend sei. Hier setzt sich nämlich das geringe Einkommen der Risikogruppe im Berufsleben in der späteren Rente fort, denn diese Gruppe ist gerade nicht durch die betriebliche oder private Altersvorsorge hinreichend gesichert. Im Anschluss diskutierte die Kommission die Befunde und suchte nach Verbesserungsvorschlägen.
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Auf der heutigen Mitgliederversammlung haben die Mitglieder des DSGT Dr. Miriam Meßling zu ihrer neuen Präsidentin gewählt. Sie folgt der langjährigen Gründungspräsidentin ... [mehr]
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Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat Monika Paulat, Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT), den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Übergabe durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar Woidke, erfolgte heute in der Staatskanzlei in Potsdam.
Seit vielen Jahren engagiert sich Monika Paulat ehrenamtlich [...]
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zu dem vorliegenden Referentenentwurf. Gleichzeitig bedauern wir, dass aufgrund der erneut äußerst kurzen Fristsetzung keine gründlichere Befassung mit den umfassenden gesetzgeberischen Wirkungen ermöglicht wird. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Tragweite der hier eingeleiteten Veränderungen des SGB II sehr bedauerlich, ... [mehr]
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Bereits vor der Corona-Pandemie zeigten verschiedene Analysen die Folgen des hohen Reformstaus bei den Krankenhausstrukturen und der Krankenhausfinanzierung für das Gesundheitssystem. Besonders betroffen ist die stationäre Patientenversorgung. Hier hat die Corona-Pandemie die Auswirkungen des Reformstaus schonungslos offengelegt.
Der steigende Anteil chronisch erkrankter und multimorbider älterer Menschen und die Sicherung der Gesundheitsversorgung in dünn besiedelten und ländlichen Räumen sind Herausforderungen, die politisches Handeln dringend notwendig machen.
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