(C) bluedesign by Fotolia
|
Autor:
Dr. Rica Werner, Regierungsdirektorin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales ,
Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene, Richterin am Sozialgericht
Anlass:
Inkrafttreten des RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Schlagwörter:
Rente,
Zwangsverrentung,
Bedarfsgemeinschaft,
Leistungsausschluss,
Hilfebedürftigkeit,
Altersrente,
Erwerbsminderungsrente,
Mütterrente,
Erwerbsfähigkeit,
Beitragszeiten,
SGB II-Leistungsbezug,
Unbilligkeitsverordnung,
abschlagsfreie Rente
|
... Altersrente tatsächlich beziehen und ihren Lebensunterhalt nicht sichern können, kann der SGB II-Leistungsträger mangels Unzuständigkeit nicht - auch nicht vorläufig - leisten. Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII haben hilfebedürftige Personen, die dauerhaft erwerbsgemindert sind oder 65 Jahre und entsprechend der Staffelung die Regelaltersgrenze erreicht haben. Weder die Regelung über die ...
|
Die aktuelle Rentenreform, insbesondere die neu geregelte, abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, hat Auswirkungen für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
|
|
... berücksichtigt, es sei denn, der Bezug von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt § 51 Abs. 3a Satz 1 letzter Halbsatz SGB VI). Diese Regelung wird vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages bereits jetzt als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft, weil die Ausnahmeregelung im letzten Halbsatz der ...
|
Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
|
|