Rubrik
Verfahrensrecht (2)

Inhaltstyp
Gesetzgebung (1)
Stellungnahme (1)

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Stellungnahme zum Referentenentwurf

Schlagwörter: Digitalisierung des Rechtsverkehrs, „Kieler Reformvorschläge“, elektronische Signatur, Formularzwang, elektronisches Dokument, Digitalisierung in der Justiz
... besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)“ der AG "IT-Standards in der Justiz" der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz mit der Eintragung einer Berufsträgereigenschaft für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Patentanwältinnen und -anwälte (2.2.2., S. 6)[12] genau dies meint und nur noch auf die weiteren ...

Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.

Autor: Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Anlass: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter: Videokonferenztechnik, Ehrenamtliche Richter, Datenschutz, Sozialgerichtsbarkeit, Fachgerichtsbarkeit, Zivilgerichtsbarkeit
... RefE S. 57f. zu Art. 7 Nr. 1. 7 Vgl. z.B. § 153 Abs. 4, § 158, § 176 SGG, § 160a Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 i.V.m. § 169 SGG. 8 RefE S. 31 zu Art. 1 Nr. 2. 9 BFH v. 10.2.2021 - IV R 35/19; BGH v. 6.11.2020 - LwZR 2/20; vgl. zuvor bereits BGH v. 29.11.2013 - BLw 4/12; s. dazu für die Sozialgerichtsbarkeit eingehend Meßling in Schlegel/Meßling/Bockholdt, Corona-Gesetzge- bung, 2. Aufl. 2022, § 20 Rn. 33 ...

Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...