(c) G3D Studio by stock.adobe.com
|
Autor:
Rothstein, Lucas,
Mecke, Dr. Christian
Anlass:
Workshop der Kommission SGB VI
Schlagwörter:
psychische Erkrankung,
Beschwerdenvalidierung,
Konsistenzprüfung,
psychologische Begutachtung,
psychiatrische Begutachtung,
Erwerbsminderungsrente,
Unterdiagnostizierung,
Aggravation
|
... ausreichende Zahl zuverlässiger Sachverständiger zu finden. Im Anschluss referierte Carsten Karmanski, Richter im 2. Senat des BSG, über die Besonderheiten in der gesetzlichen Unfallversicherung. Insbesondere ging er auf die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) als zunehmend häufiger diagnostizierter Erscheinungsform psychischer Erkrankungen ein. Im Rahmen des Unfallversicherungsrechts stelle gerade ...
|
Im Jahre 2020 entfielen über 40 % der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen.[1] Deren Bedeutung nimmt auch in anderen Sozialversicherungszweigen seit Jahren zu. Hierdurch stehen Verwaltungen und Gerichte vermehrt vor der Frage, wie regelmäßig notwendige psychiatrische und/oder psychologische Gutachten auf ihre Validität geprüft werden können. Dabei tritt der Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen.
|
|
..., die bei schweren Verläufen auch eine Aufhebung des Leistungsvermögens zur Folge haben könne, und entsprechende Testverfahren erläutert. Aus der Diskussion ergab sich die Feststellung, dass Richter und Gutachter mehr gemeinsame Gespräche führen müssten und sich Gutachter mehr Feedback zu ihren Gutachten wünschen. Die Bedeutung psychischer und psychosomatischer Erkrankungen bei Erwerbsminderungsrenten ...
|
Zentrale Forderung der Kommission: Bessere und frühere Zusammenarbeit aller Sozialversicherungsträger, der Betriebe, der ärztlichen Dienste und behandelnden Ärzte soll einen Verbleib oder eine Rückkehr in die Erwerbstätigkeit erreichen.
|
|
.... Oder aber sie können über die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren hinaus länger arbeiten bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. In Norwegen gilt seit 2011 sogar ein Alterskorridor von 62 bis 75 Jahre. Wer in Schweden mit 61 Jahren in Rente geht, bekommt allerdings 28 Prozent weniger Rente, als wenn er bis 65 gearbeitet hätte (FAZ vom 12.05.2014). Hans-Peter Jung Vors. Richter am ...
|
Ziel des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes ist die Einführung einer abschlagsfreien Rente ab 63 Jahre, die Ausweitung der Mütterrente, eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den Reha-Leistungen.
|
|