Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (3)
Verfassungsgerichtsbarkeit (2)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (69)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (16)
Arbeitsgerichtsbarkeit (1)

Datum
1992 (91)
Typ Datum Gericht Aktenzeichen Leitsatz
Urteil
13.08.1992
BVerwG
5 C 47.87
Urteil
13.08.1992
BVerwG
5 C 2.88
Einkommen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" auf Sozialhilfe; Vermögen, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" auf Sozialhilfe; Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder", Anrechnung von Stiftungsleistungen auf Sozialhilfe; Sozialhilfe, Anrechnung von Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
Urteil
02.07.1992
BVerwG
5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; Unzulässige Rechtsausübung, Ablehnung von Vergleichsverhandlungen gegenüber der Hauptfürsorgestelle (§ 17 Abs. 3 SchwbG); Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab bei ordentlicher Kündigung eines Schwerbehinderten; Schwerbehinderter, Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines -; Ermessensentscheidung, Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte
Urteil
02.07.1992
BVerwG
5 C 31.91
Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten bei fehlendem Zusammenhang zwischen Kündigung und Behinderung; Auslegung einer gesetzlichen Sollvorschrift; atypischer Fall als Rechtsvoraussetzung für Ermessensausübung; Schwerbehinderter, Bedeutung der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber im Zustimmungsverfahren
Urteil
25.06.1992
BVerwG
5 C 67.88
Urteil
25.06.1992
BVerwG
5 C 37.88
Urteil
25.06.1992
BVerwG
5 C 19.89
Urteil
04.06.1992
BVerwG
5 C 57.88
Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung
Urteil
04.06.1992
BVerwG
5 C 82.88
Urteil
04.06.1992
BVerwG
5 C 35.88
Arbeit, inhaltliche Bestimmtheit des Angebots gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit im Sozialhilferecht, Angebot gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit an Hilfesuchende, die keine Arbeit finden können, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kürzung ergänzender Hilfe bei Verweigerung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit