Gericht
Verfassungsgerichtsbarkeit (4)
BVerfG (4)

Datum
2011 (4)
Typ Datum Gericht Aktenzeichen Leitsatz
Beschluss
14.07.2011
BVerfG
1 BvR 932/10
Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt bei der Anrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt gem. § 1612b BGB; Grundsatz der Gleichwertigkeit des Betreuungs- und Barunterhalts nach § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB; Umfang der Zuweisung von Kindergeld an eine Familie
Beschluss
24.03.2011
BVerfG
1 BvR 1737/10
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit im Bagatellbereich; Einhaltung des Grundsatzes der Waffengleichhaltung zwischen den Parteien als Bewertungsmaßstab für die Frage der Beiordnung eines Rechtsanwalts
Beschluss
16.03.2011
BVerfG
1 BvR 591/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als ein dem Grunde nach leistungsminderndes Einkommen nach dem SGB II; Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung sowie des Grundrechts auf Schutz des Eigentums durch Anrechnung einer Verletztenrente auf das Einkommen nach dem SGB II; Sonderstellung der Grundrente innerhalb der sonstigen öffentlich-rechtlichen Leistungen; Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Ausgestaltung der grundlegenden Systementscheidungen des Gesetzgebers im Sozialversicherungsrecht sowie im sozialen Entschädigungsrecht; Eingriff in den Schutzbereich des Eigentums bei Veränderung des Zahlbetrags einer Verletztenrente und der Minderung der Höhe des Arbeitslosengeldes II
Beschluss
25.01.2011
BVerfG
1 BvR 918/10
Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der Berechnungsmethode der sog. Dreiteilung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen"; Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung hinsichtlich eines Systemwechsels zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Maßgeblichkeit der individuellen Lebensverhältnisse der Ehe zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung für die Bestimmung des nachehelichen Unterhalts; Verstärkung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung jedes Ehegatten im Geschiedenenunterhaltsrecht; Rechtfertigung der Privilegierung des ersten Ehegatten unter dem Aspekt des Kindeswohls